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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach Informationen unserer Fahrer muss man heutzutage bei Nennung für ein Turnier € 60.- pro Box sowie € 25.- pro Nennung (Bewerb) bei Anmeldung einzahlen, da sonst eine Bearbeitungsgebühr von € 7.- zusätzlich vorgeschrieben wird (pro Nennung).
D.h. z.B. bei Einspännerbewerb muss korrekterweise € 85.- eingezahlt werden.
Nachzulesen in der Gebührenordnung Punkt 5 („Nenn- und Startgelder”) ziemlich am Ende: „bei zu geringer Einzahlung bei der Nennung”
Diese Regelung ist nicht neu, wird nur scheinbar ab heuer rigoros angewandt.
Wurde schon bei der Ausschusssitzung in Karlstetten angesprochen, Klärung durch Frank Spadinger noch ausständig.
Ich bin daran, mir noch mehr Informationen zu diesem Thema aus dem BFV zu holen, aber die zuständige Dame ist erst am Freitag wieder da.
Bitte berücksichtigt diese Info bei Euren Turnieranmeldungen, man wird gegen diese Bearbeitungsgebühr wahrscheinlich keine Chance haben.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Arbeitskreis Gespannfahren Tirol
Ulli Janiczek
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