Allgemeine Bestimmungen für die Tiroler Meisterschaften
und Landesmeisterschaften ab 2018
- 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Tiroler Landesmeisterschaften und Tiroler Meisterschaften werden in den einzelnen Sparten und Disziplinen bei bestimmten, im Tiroler Turnierkalender verzeichneten Turnieren ausgetragen.
Die Vergabe der Meisterschaften erfolgt bei der Turniertermin-Sitzung durch die jeweiligen Referenten und wird durch den Vorstand des TPSV bestätigt.
Die Austragung der Meisterschaft ist auch im Rahmen offener Bewerbe des betreffenden Turniers möglich.
In allen Meisterschaften dürfen Reiter (Fahrer) nur mit einem Pferd (Gespann) starten (ausgenommen Mannschaftsmeisterschaft).
Die Startreihenfolge ist in allen Meisterschaftsbewerben durch Los zu ermitteln. Wird eine Meisterschaft im Rahmen eines offenen Bewerbes ausgetragen, so haben die Meisterschaftsbewerber in der gelosten Startfolge zu Beginn der Prüfung zu starten, außer Mannschaftsmeisterschaften.
In allen Meisterschaften, die in 2 Teilbewerben ausgetragen werden, ist im zweiten Bewerb in gestürzter Reihenfolge der Ergebnisliste des ersten Bewerbes zu starten, oder die Startfolge erneut zu losen.
In den Mannschaftsbewerben wird die Startfolge der Mannschaften durch das Los ermittelt, während die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft gegebenenfalls durch den Mannschaftsführer zu bestimmen ist. Die einer Mannschaft angehörenden Reiter und Pferde sind spätestens bei Meldeschluss der 1. Teilprüfung an der Meldestelle bekanntzugeben.
Laut Landessportgesetz werden die Tiroler Landesmeisterschaften im Pferdesport in folgenden Sparten in der allgem. Klasse ausgetragen:
Dressurreiten
Fahren (Ein- und Zweispänner)
Islandpferdereiten
Orientierungsreiten
Springreiten
Vielseitigkeit
Voltigieren
Westernreiten (Reining)
in den Klassen: Jugend, Junioren, Junge Reiter, Pony, Kleinpferde, Haflinger, Noriker, Distanzreiten sind es Tiroler Meisterschaften.
Sonst. spartenspezifische Meisterschaften gelten als Verbandsmeisterschaften (z.B. Dressurmeisterschaft oder Springmeisterschaft…des TPSV, der ländl. Reiter …), nicht als Landesmeisterschaften.
Die Vergabe eines Meistertitels ist nur dann möglich, wenn in der jeweiligen Disziplin mindestens 3 Bewerber (Mannschaften) an den Start gehen und den ersten Umlauf beenden. Davon abweichende Durchführungsbestimmungen werden von der LSO nicht anerkannt und können nur als interne Meisterschaften des Spartenreferates gelten (ohne Ehrung des TPSV). Für die Verleihung der Meistertitel muss der Sportler analog zu § 52.2. ÖTO an der Siegerehrungs mit Pferd teilnehmen, dies gilt auch für die Medaillenränge. Kommt ein Teilnehmer siner Pflicht, an der Siegerehrung teilzunehmen, nicht nach, so ist er von der Platzierung auszuschließen. Die nächsten Teilnehmer rücken entsprchend nach, sind jedoch von der Teilnahme an der Siegerehrung entbunden.
Der Tiroler Pferdesportverband stellt für den jeweiligen Tiroler Meister eine Schärpe zur Verfügung, sowie Medaillen für den 1. – 3. Platz.
Für die Teilnahme an Meisterschaften ist keine Qualifikation erforderlich.
Für die Vergabe des Meistertitels werden keine Mindestleistungen verlangt, doch müssen in den Dressur- und Springbewerben die Bedingungen des § 52/3 der ÖTO „Platzierungsgrundsätze“ erfüllt sein.
Die Meisterschaftspferde dürfen während der gesamten Dauer des Turniers nur von den Meisterschaftsteilnehmern selbst geritten bzw. gefahren werden, außer die besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten sehen anderes vor. Außer bei ausdrücklicher Bekanntgabe in der Ausschreibung müssen die Pferde n i c h t während der gesamten Turnierdauer am Austragungsort verbleiben.
Alle Veranstalter von Meisterschaftsbewerben haben in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Spartenreferenten die Ausschreibung zu erarbeiten und rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen, eventuelle Sponsorenauflagen zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass während des betreffenden Turniers diese Meisterschaftsbedingungen im Turnierbüro aufliegen. Als Turnierbeauftragter sollte möglichst kein Tiroler Richter eingesetzt werden.
Für alle Meisterschaftsbewerbe sind die ÖTO und das Aufgabenheft für Dressurprüfungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
- 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
Alle Reiter (Fahrer), die einem dem Tiroler Pferdesportverband angeschlossenen Verein als Stamm-Mitglied angehören. Sie müssen eine für das Kalenderjahr gültige Startberechtigung besitzen, die lt. ÖTO der Sparte und Klasse entspricht.
In einem Jahr kann pro Sparte nur in einer Altersklasse teilgenommen werden. Pony-/Haflinger-/Norikerreiter dürfen mit einem anderen Pferd auch bei den Allgem. Meisterschaften der selben Sparte teilnehmen, mit dem gleichen Pferd/Pony nur dann, wenn die Meisterschaften nicht am selben Turnier stattfinden.
Alle an den Tiroler Landesmeisterschaften und Tiroler Meisterschaften teilnehmenden Pferde müssen in der Pferdekartei des Österr. Pferdesportverbandes zur Registrierung angemeldet sein (als Nachweis gilt der Eingangsstempel des OEPS). Teilnahmeberechtigt sind Pferde aller Rassen, außer die Bestimmungen der einzelnen Sparten sehen anderes vor.
Alle diese Teilnahmebedingungen müssen nachweislich spätestens bis zum Nennungsschluss der jeweiligen Meisterschaft gegeben sein.
Die Einteilung der Altersklassen ist mit § 12 der ÖTO geregelt.
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